Fischen mit Boot

Für das Fischen mit Boot, Futterboot bzw. anderen technisch gesteuerten Futterausbringungsmethoden gelten in unseren Gewässern bestimmte Regeln.
Das Angeln mit dem Boot ist ausschließlich auf der Donau, dem RMD-Kanal und dem Irnsinger Weiher erlaubt.
Eine ausführliche Aufstellung haben wir auch zum Ausdrucken.

Sie benötigen IMMER zum Fischen mit dem Boot einen gültigen Bootserlaubnisschein UND einen Erlaubnisschein (Tages-, Wochen-, Monats-, Jahreskarte) für das jeweilige Gewässer!

Bootsangeln

  1. Jeder Fischer, der auf dem Boot fischt, muss einen EIGENEN Bootserlaubnisschein besizten
  2. Das Fischen mit dem Boot in den Altwassern der Donau und des RMD-Kanals ist untersagt
  3. Auf dem Irnsinger Weiher ist das Befahren des Sees nur ohne Motor an Bord erlaubt.
  4. Auch Bellyboote gelten als Boot und bedürfen eines Erlaubnisscheines

Futterboot, Futterdrohnen usw.

  1. Jeder Fischer, der ein technisches Gerät (jedweder Art) zur Ausbringung von Futter, Köder, Montagen usw. benutzt, benötigt einen Bootserlaubnisschein
  2. Das Fischen mit Futterbooten in den Altwassern der Donau und des RMD-Kanals ist untersagt
  3. Bei der Ausbringung von Montagen (Waller, Karpfenfischen) an den Seen oder Altwassern ist zu beachten, dass ein Abspannen über das Gesamte Gewässer untersagt ist.