Keine Termine |
Fragen und Antworten - Alle FAQs
Bitte wählen Sie eine Katgorie aus
![]()
In FAQs suchen
|
Es dürfen pro Tag und Angelkarte maximal 2 Karpfen oder 2 Raubfische (Hecht/Zander) oder 2 Forellen entnommen werden. Eine Kombination ist auch zulässig, z.B: 1 Karpfen und ein Hecht oder ein Hecht und eine Forelle. Zusätzlich dürfen maximal 5 weitere Fische mitgenommen werden, z.B. Barsch, Barbe, Brachse/Blei usw. Unbegrenzt dürfen entnommen werden: Lauben, Schwarzmeergrundeln, Waller und Graskarpfen. Nicht zurück gesetzt werden dürfen: Schwarzmeergrundeln, Waller und Graskarpfen 1. Januar - 15. Februar Es ist Forellenschonzeit, aber auf Raubfische darf noch gefischt werden. Erlaubt ist das Fliegenfischen mit großen Streamern auf Hecht, Barsch und Zander. Forellen sind zurück zu setzen, sofern sie beißen sollten. 16. Februar - 15. April Das Fischen mit der Fliegenrute ist untersagt. 16. April - 15. Mai Das Fliegenfischen mit Trocken-, Naßfliegen und Nypmphen ist erlaubt. Hechte und Zander sind zurück zu setzen, sollten sie anbeißen. Das Fischen mit Spinnrute, egal welcher Köder, ist untersagt. 16. Mai - 15. Dezember Fliegenfischen jedweder Art ist erlaubt. Ab dem 1.10. gilt die Schonzeit für Bachforellen! 16. Dezmber - 31. Dezember Es ist Forellenschonzeit, aber auf Raubfische darf noch gefischt werden. Erlaubt ist das Fliegenfischen mit großen Streamern auf Hecht, Barsch und Zander. Forellen sind zurück zu setzen, sofern sie beißen sollten. Prinzipell ja, aber:
Ja. Derzeit gibt es keine Einschränkungen. Mit zwei. Auch die Stippangel gilt als Rute! Es darf auch keine Rute unbeaufsichtigt sein! Wer also gerade aktiv fischt, muss seine zweite Rute immer im Auge haben! |
Fischer, die nicht Mitglied in unserem Verein sind, können folgende Gewässer befischen:
|
Werden Sie ein aktives Mitglied! Wir sind ein großer Verein, der viele Gewässer bewirtschaften muss. Diese benötigen auch viel Pflege. Und dazu benötigen wir die Unterstützung unserer Mitglieder! Als aktives Mitglied fordern wir lediglich 8 Stunden im Jahr an Arbeitsstunden. Im Ausgleich können Sie die vergünstigen Preise für unsere Karten beziehen. Sofern Sie eine Jahreskarte kaufen, werden Sie automatisch aktives Mitglied, natürlich auch mit den dazugehörigen Rechten und Pflichten. Rentner, Schwerbehinderte und Jugendliche unter 16 Jahren müssen den Arbeitsdienst nicht leisten. Alle Gebühren und Preise finden Sie unter https://www.kfv-kelheim.de/preisliste-fuer-angelkarten.
Ab dem 6.1.2019 werden Tages-, Wochen- und Monatskarten nur noch über den Anbieter hefish.com verkauft. Infos findet ihr unter Online-Karten |
Auf folgenden Gewässern ist das Fischen mit dem Boot erlaubt:
Es ist immer erforderlich, einen Bootserlaubnisschein zu erwerben! Ja, aber nicht überall. Außerdem ist ein Bootserlaubnisschein notwendig. Nicht erlaubt ist das Fischen:
Ja aber nicht überall. In allen Altwassern ist das Benutzen von Futterbooten nicht gestattet. Donau und Irnsing: Das Fahren mit dem Boot ist erlaubt. Allerdings darf kein Motor an Bord sein - also auch nicht abgebaut. Altmühl: nein
Wenn mit dem Boot Angelgerät oder Angelfutter transportiert wird. Nur wenn sie auch einen Boots-Erlaubnisschein besitzen. Das gilt auch für Jugendliche, egal welchen Alters. |
Grundsätzlich erst einmal nein. An einigen Wegen, z.B. an der Altmühl gibt es Sonderregelungen, dass man am Weg mit zwei Rädern auf dem Weg und mit zwei Rädern auf der Wiese stehen darf bzw. muss. Ansonsten gibt es eigentlich überall Möglichkeiten, sein Auto am Straßenrand oder auf Parkplätzen abzustellen. Manchmal muss man halt ein paar Meter zu Fuß zurück legen. Wir haben ein Gewässerbuch. Dies kann man in der Geschäftsstelle und bei den lokalen Angelgeschäften für einen Unkostenbeitrag von 2 € erwerben. |
Ab 10 Jahren. Außerdem benötigen sie einen gültigen Jugendfischereischein. Dieser ist bei den Gemeinden zu beantragen und kostet 15 €. Dazu benötligt man lediglich ein Lichtbild. Unter 10 Jahren: nein. mit dem Jugendfischereischein: ja Wer noch nicht die Fischerprüfung abgelegt hat, darf nur in Begleitung eines Erwachsenen auf Raubfische angeln, wenn dieser direkt neben dem Jugendlichen steht und jederzeit eingreifen kann. Nur mit einem gültigen Boots-Berechtigungsschein. Wir haben eine Boots-Jahreskarte bzw. für Mitglieder auch eine Boots-Tageskarte. |
