Jugendfischereischein ab 2025

Ab dem 1.1.2025 treten neue Regelungen für den Jugendfischereischein in Kraft.

unter 7 Jahren in Bayern

Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang als Helfer eines volljährigen Anglers (Fischereischeininhabers) beteiligt werden. Für ein Kind unter 7 Jahren ist ein Erlaubnisschein und Jugendfischereischein nicht erforderlich. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen. Der Fischereiausübungsberechtigte (Gewässerbesitzer oder -pächter) kann vorschreiben, dass Kinder unter 7 Jahren nicht am Angeln beteiligt werden dürfen.

Das Kind unter 7 Jahren darf die Angel auswerfen, unter Aufsicht den Drill durchführen, aber keinesfalls einen Fisch töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, sollte ein Elternteil oder eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit sofort eingreifen können und darf sich keinesfalls von der Angel entfernen.

ab 7 Jahren

Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der Jugendliche muss keinen Jugendfischereischein (abgeschafft ab dem 01.01.2025) besitzen, jedoch aber einen Erlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen staatlichen Fischereischein haben. Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit der jeweilige Fischereiausübungsberechtigte dies nicht auf nur eine Handangel beschränkt hat.

Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Online-Fischerprüfung machen. Den staatlichen Fischereischein erhält er jedoch erst an seinem 14. Geburtstag.

Ab 14 Jahren mit staatlicher Fischerprüfung

Ein Jugendlicher, der das 14. Lebensjahr vollendet und die staatliche Fischerprüfung bestanden hat, verfügt über die Wahlmöglichkeit:

Er fischt entweder weiter in Begleitung eines erwachsenen Anglers und dem Erlaubnisschein.

Oder er holt sich bei seiner Gemeinde den staatlichen Fischereischein und einen Erlaubnisschein. In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht angeln.

Der Fischereiausübungsberechtigte kann auch bei 2.) Beschränkungen erlassen, falls er dies für notwendig hält. So kann er beispielsweise nur eine Handangel erlauben.

Quelle: https://fischer-jugend.de/1-angeln-fuer-kinder-und-jugendliche-in-bayern