Zufahrtsverbot für Insing und Mauern

Aktuell besteht ein Zufahrtsverbot für Mauern und Insing aufgrund der Schlammablagerungen. Dies gilt solange, bis die Wege und Parkflächen wieder freigelegt wurden. Wer dem zuwider handelt oder die Absperrungen entfernt, dem wird die Angelberechtigung entzogen!

Es gilt kein Angelverbot an sich. Wer weitläufig parkt und zu Fuß an die Gewässer geht, darf da selbstverständlich fischen.